Bauarbeitenkoordination
Der Bauherr ist nach dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz verpflichtet einen Planungs- und Baustellenkoordinator zu bestellen.
Als zertifizierter Koordinator beraten wir Sie:
Wann, wie und in welchen Umfang eine Planungs- und Baustellenkoordination erforderlich sind.
Von Vorteil ist eine gemeinsame Auftragserteilung Bauleitung- Bauarbeitenkoordination.
Dabei ist eine Optimierung der Bauabwicklung und eine Kostenersparnis erzielbar.
Kontakt
Stogmeyer Bauconsulting GmbH
Leppersdorf 14, A-4612 Scharten
Tel: +43 (0) 7272 / 7 63 63
(M) +43 (0) 664/20 38 854 und +43 (0) 660/67 27 218
E-Mail: office@stogmeyer.at
Öffnungszeiten
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