Energieausweis
Das Vorlegen von Energieausweisen nach dem neuen Energieausweisvorlage-Gesetz (EAV-G) ist erforderlich, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten wollen.
Die Verpflichtung einen Energieausweis auszustellen, trifft für alle neuen und auch für fast alle bestehenden Gebäude zu.
Ein Energieausweis darf nicht älter als 10 Jahre sein und ist in folgenden Fällen vorzulegen:
- bei Verkauf, Verpachtung und Vermietung verpflichtend seit 1. Jänner 2009
- für öffentliche Gebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 1.000 m² gilt auch eine Aushangpflicht des Ausweises an gut einsehbarer Stelle
- bei Neu- Zu- und Umbauten oder umfassenden Sanierungen für die Einreichung und Wohnbauförderung
Hinweis: der Energieausweis ist bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung einer Liegenschaft Vertragsbestandteil. Er ist bereits bei Abschluss des Vorvertrags vorzulegen.
Kontakt
Stogmeyer Bauconsulting GmbH
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